Vier Organisatoren prüfen Gesetzestexte im Besprechungsraum mit Blick auf Golfplatz

Die Tombola, die man nicht kaufen kann

Eigentlich wollten wir Lose verkaufen. Dann lehrte uns der Paragrafen-Dschungel etwas Besseres.

Manchmal plant man das Naheliegende – und stellt fest, dass die Realität ganz andere Regeln hat. Genau das ist uns mit der Tombola passiert. Und weil die Geschichte gut zeigt, wie wir ticken, erzähle ich sie Ihnen.

Der naheliegende Plan

Zuerst wollten wir es machen wie überall: Lose verkaufen, ziehen, Preise verteilen. Ein paar Euro pro Los, eine Trommel, ein schöner Gewinnmoment – klingt harmlos, kennt jeder von jedem Vereinsfest. Also setzten wir es so aufs Papier und dachten, das sei der einfachste Teil des ganzen Events.

Der Moment, in dem das Gesetz Nein sagt

Bevor wir es umsetzten, haben wir genauer hingeschaut, denn jedes Konzept muss hinterfragt werden, um Entscheidungssicherheit zu erlangen – das Lotteriegesetz, die Glücksspielverordnung und die steuerlichen Regeln dazu wurden gelesen und diskutiert. Willkommen im deutschen Paragrafen-Dschungel. Das Ergebnis, kurz gefasst, war ernüchternd: In Bayern ist eine Tombola fast ausschließlich gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Organisationen erlaubt. Privatpersonen oder rein kommerzielle Unternehmen dürfen, in Verbindung mit weiteren Definitionen, keine veranstalten.

Und es gibt eine klare Schwelle, ab der aus einer netten Tombola ein lizenzpflichtiges Glücksspiel wird. Sie reicht, wenn drei Dinge zusammenkommen:

Öffentlich. Geldeinsatz. Gewerblich. Kommen diese drei zusammen, ist es kein Spaß mehr, sondern erlaubnispflichtig.

Damit war klar: So, wie wir es geplant hatten, ging es schlicht nicht.

Die elegante Lösung: das Geld weglassen

Jetzt hätte man die Tombola streichen können. Aber sie ist der emotionale Höhepunkt des Nachmittags – darauf wollten wir nicht verzichten. Also haben wir die Kette zerlegt und uns das schwächste Glied angesehen. Drei Bedingungen braucht es; fällt eine weg, fällt das Problem.

Und die am leichtesten verzichtbare ist der Geldeinsatz. Also lassen wir ihn weg. Bei uns gibt es keinen Losverkauf und keinen Geldfluss. Stattdessen erhält jeder vorab registrierte Gast ein kostenloses Gratislos mit Gewinngarantie – als Dankeschön dafür, dass er uns mit seiner Anmeldung bei der Planung hilft. Strikt entkoppelt von der Auktion und von der Spende. So bleibt das Erlebnis für alle erhalten, ganz ohne juristisches Risiko.

Warum das am Ende sogar besser ist

Das Schöne an dieser Geschichte: Die Einschränkung hat uns zu einer besseren Lösung gezwungen. Aus „Lose kaufen und hoffen“ wurde „jedes Los gewinnt“. Aus einer Ausgabe wurde ein Geschenk. Und aus einer rechtlichen Hürde wurde ein Grund mehr, sich vorab zu registrieren. Als Berater begleiten wir Unternehmen oft genau durch solche Momente, in denen die Realität eine andere Sprache spricht als der erste Plan. Dass uns das ausgerechnet bei der eigenen Tombola passiert ist, hat etwas Ironisches – und es passt zu unserer Überzeugung, dass das Formale dem Nutzen dient und der Nutzen dem Menschen. Hier ist es leider gekippt, denn das Formale behindert die praktische Hilfe für Menschen.

Was bleibt

  • Erst lesen, dann machen. Was harmlos aussieht, ist manchmal erlaubnispflichtig.
  • Einschränkungen machen erfinderisch. Wer ein Glied der Kette optimiert oder entfernt, löst oft das ganze Problem.
  • Rechtskonform und „passt schon“ schließen sich nicht immer aus. Im Gegenteil – hier war beides dasselbe.

Kernbotschaft: Manchmal ist die rechtskonforme Lösung am Ende auch die schönere.

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Wie es zu dieser und einer weiteren Kurskorrektur kam, lesen Sie hier: Vom Bierdeckel zur Struktur.

— Horst

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... da hat etwas nicht funktioniert.